Lizenzbedingungen
Lizenzbedingungen für digitale Unterrichtsmaterialien – Frau Rudolf
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Lizenzbedingungen gelten für digitale Unterrichtsmaterialien und sonstige digitale Inhalte, die über den Online-Shop Frau Rudolf erworben werden, soweit beim jeweiligen Produkt keine abweichenden Lizenzbedingungen angegeben sind.
(2) Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Frau Rudolf und regeln insbesondere, in welchem Umfang die erworbenen digitalen Inhalte verwendet, vervielfältigt, bearbeitet und weitergegeben werden dürfen.
(3) Mit dem Erwerb eines digitalen Produktes werden keine Urheberrechte übertragen. Die Käuferin oder der Käufer erhält ausschliesslich die in diesen Lizenzbedingungen beschriebenen Nutzungsrechte.
(4) Die Lizenz gilt nur für Inhalte beziehungsweise Bestandteile, für welche die entsprechenden Rechte bei Frau Rudolf liegen oder für welche Frau Rudolf zur Einräumung der betreffenden Nutzungsrechte berechtigt ist.
§ 2 Umfang der persönlichen Nutzungslizenz
(1) Mit dem Kauf eines digitalen Unterrichtsmaterials erhält die Käuferin oder der Käufer grundsätzlich eine persönliche, nicht ausschliessliche, zeitlich unbeschränkte und nicht übertragbare Nutzungslizenz, sofern beim jeweiligen Produkt nichts anderes angegeben ist.
(2) Eine Einzellizenz gilt für eine natürliche Person.
(3) Die lizenzierte Person darf das erworbene Material für den eigenen Unterricht und für sämtliche von ihr selbst unterrichteten Klassen und Lerngruppen verwenden.
(4) Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler innerhalb der eigenen Klassen oder Lerngruppen ist für die Einzellizenz nicht begrenzt.
(5) Die Lizenz bleibt grundsätzlich auch bei einem Wechsel der Schule oder Arbeitsstelle bei der lizenzierten Person.
(6) Wird ein Produkt durch eine Schule oder eine andere Institution für eine bestimmte Lehrperson gekauft, gilt die Einzellizenz für die beim Kauf beziehungsweise intern für die Nutzung bestimmte Lehrperson. Eine Nutzung durch weitere Lehrpersonen ist dadurch nicht automatisch erlaubt.
§ 3 Erlaubte Nutzung im eigenen Unterricht
Im Rahmen der persönlichen Nutzungslizenz ist insbesondere erlaubt:
(1) das digitale Material auf den eigenen Geräten zu speichern;
(2) das Material im eigenen Unterricht zu verwenden und zu präsentieren;
(3) das Material vollständig oder teilweise für die eigenen Schülerinnen und Schüler auszudrucken oder zu kopieren;
(4) Klassensätze, Arbeitsblätter, Dossiers und sonstige für den Unterricht erforderliche Kopien für die eigenen Klassen herzustellen;
(5) das Material gleichzeitig oder nacheinander in mehreren selbst unterrichteten Klassen zu verwenden;
(6) das Material für Prüfungen, Lernkontrollen, Hausaufgaben, Förderangebote und andere eigene Unterrichtszwecke einzusetzen;
(7) digitale Kopien den eigenen Schülerinnen und Schülern zur Bearbeitung oder zum Lernen zur Verfügung zu stellen, sofern dies innerhalb eines geschützten, nicht öffentlich zugänglichen Bereichs erfolgt;
(8) von den Schülerinnen und Schülern bearbeitete Versionen des Materials im Rahmen des eigenen Unterrichts entgegenzunehmen, zu korrigieren und aufzubewahren.
§ 4 Digitale Bereitstellung für Schülerinnen und Schüler
(1) Die lizenzierte Person darf die erworbenen Materialien den eigenen Schülerinnen und Schülern digital zur Verfügung stellen, wenn der Zugriff auf die jeweilige Klasse oder Lerngruppe beschränkt ist.
(2) Zulässig ist insbesondere die Bereitstellung in einem passwortgeschützten oder anderweitig zugriffsbeschränkten digitalen Klassenraum, Lernmanagementsystem oder schulinternen Bereich, sofern nur die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die für diese Klasse erforderlichen Personen Zugriff haben.
(3) Nicht zulässig ist die Ablage der Dateien in einem Bereich, auf den das gesamte Kollegium, die gesamte Schule, mehrere nicht von der lizenzierten Person unterrichtete Klassen oder sonstige Dritte zugreifen können.
(4) Schülerinnen und Schüler dürfen die für sie bereitgestellten Materialien für ihren persönlichen Lern- und Unterrichtsgebrauch verwenden. Eine darüber hinausgehende Weitergabe oder öffentliche Veröffentlichung der Dateien ist nicht gestattet.
§ 5 Bearbeitung und Anpassung
(1) Soweit das jeweilige Dateiformat eine Bearbeitung ermöglicht, darf die lizenzierte Person das Material für den eigenen Unterricht anpassen.
Erlaubt sind beispielsweise:
-
das Ergänzen eigener Aufgaben oder Hinweise;
-
das Kürzen oder Erweitern von Aufgaben;
-
sprachliche Vereinfachungen;
-
Differenzierungen für unterschiedliche Lernniveaus;
-
das Einfügen eigener Informationen;
-
das Anpassen an die eigene Klasse oder Unterrichtssituation.
(2) Bearbeitete Fassungen dürfen im gleichen Umfang wie das Originalmaterial im eigenen Unterricht verwendet werden.
(3) Durch eine Bearbeitung entstehen keine Rechte, die eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung des ursprünglichen Materials oder wesentlicher Bestandteile davon erlauben.
(4) Bestehende Urheberrechts-, Copyright-, Marken- oder Herkunftshinweise dürfen nicht mit dem Zweck entfernt oder verändert werden, das Material als eigenes Werk auszugeben.
§ 6 Nicht erlaubte Nutzungen
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Frau Rudolf ist insbesondere nicht erlaubt:
(1) die Originaldatei oder eine bearbeitete Version an andere Lehrpersonen, Bekannte oder sonstige Dritte weiterzugeben;
(2) das Material mit Kolleginnen oder Kollegen zu teilen, auch wenn diese an derselben Schule arbeiten;
(3) einen einzelnen Kauf für mehrere Lehrpersonen oder ein gesamtes Kollegium zu verwenden;
(4) die Datei in einem für das gesamte Schulhaus oder Kollegium zugänglichen gemeinsamen Ordner, Server, Intranet oder Cloud-Speicher abzulegen;
(5) das Material oder wesentliche Teile davon auf öffentlich zugänglichen Websites, Blogs, sozialen Netzwerken, Foren, Plattformen, Tauschbörsen oder öffentlich zugänglichen Cloud-Speichern hochzuladen;
(6) das Material auf Verkaufsplattformen oder Plattformen für Unterrichtsmaterialien weiterzuverkaufen, kostenlos anzubieten oder anderweitig zu verbreiten;
(7) das Material ganz oder teilweise als Bestandteil eines eigenen Produktes, Dossiers, Buches, Kurses oder sonstigen Angebots zu verkaufen oder zu verbreiten;
(8) das Material lediglich geringfügig zu verändern und anschliessend als eigenes Werk auszugeben, zu verkaufen oder zu veröffentlichen;
(9) Grafiken, Texte, Aufgaben, Arbeitsblätter oder andere Bestandteile systematisch aus dem Material zu entnehmen, um daraus eigene Produkte zur Veröffentlichung, Weitergabe oder zum Verkauf zu erstellen;
(10) Downloadlinks, Zugangsdaten oder andere technische Zugriffsmöglichkeiten so weiterzugeben, dass nicht lizenzierte Personen das gekaufte Produkt herunterladen können;
(11) das Material zur Erstellung einer eigenen Materialsammlung für andere Lehrpersonen oder für eine Schule zu vervielfältigen.
§ 7 Verwendung auf Social Media und im Internet
(1) Die vollständige Veröffentlichung einzelner Arbeitsblätter, Dossierseiten oder sonstiger wesentlicher Bestandteile eines kostenpflichtigen Produktes im öffentlich zugänglichen Internet ist nicht gestattet.
(2) Kleine Ausschnitte oder Fotografien aus dem eigenen Unterricht dürfen für nicht kommerzielle Berichte über den eigenen Unterricht verwendet werden, sofern dadurch das Material nicht vollständig oder in einem Umfang zugänglich gemacht wird, der einen Erwerb des Produktes ersetzt.
(3) Bestehende Hinweise auf Frau Rudolf beziehungsweise die Herkunft des Materials dürfen dabei nicht absichtlich entfernt oder verdeckt werden.
(4) Eine Veröffentlichung zu Werbe-, Verkaufs- oder sonstigen kommerziellen Zwecken bedarf der vorgängigen Zustimmung von Frau Rudolf.
§ 8 Mehrfach- und Schullizenzen
(1) Eine persönliche Einzellizenz berechtigt grundsätzlich nur eine Lehrperson zur Nutzung.
(2) Sollen mehrere Lehrpersonen dasselbe digitale Produkt eigenständig verwenden, benötigt jede Person eine entsprechende Nutzungslizenz, sofern für das betreffende Produkt keine Mehrfach-, Team- oder Schullizenz erworben wurde.
(3) Sofern Frau Rudolf Mehrfach-, Team- oder Schullizenzen anbietet, richtet sich der zulässige Nutzungsumfang nach den beim jeweiligen Angebot angegebenen Bedingungen.
(4) Der Kauf durch eine Schule oder die Bezahlung aus einem Schulbudget führt für sich allein nicht dazu, dass das gesamte Kollegium zur Nutzung berechtigt ist.
§ 9 Inhalte und Rechte Dritter
(1) Einzelne Produkte können Inhalte, Schriftarten, Bilder, Grafiken oder andere Bestandteile enthalten, an denen Rechte Dritter bestehen.
(2) Für solche Bestandteile gelten ergänzend die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls die Lizenzbedingungen der betreffenden Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber.
(3) Diese Lizenzbedingungen übertragen keine weitergehenden Rechte an Drittinhalten, als Frau Rudolf selbst wirksam einräumen darf.
(4) Soweit bei einem Produkt besondere Quellen-, Lizenz- oder Nutzungshinweise angegeben sind, sind diese zu beachten.
§ 10 Urheberrechtshinweise
(1) Urheberrechtlich geschützte Inhalte bleiben Eigentum beziehungsweise im Rechtebestand der jeweiligen Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber.
(2) Der Kaufpreis wird für die eingeräumte Nutzungsmöglichkeit des digitalen Produktes bezahlt und bewirkt keine Übertragung des Urheberrechts.
(3) Copyright-, Urheberrechts-, Quellen- oder Markenhinweise, die Bestandteil des Materials sind, dürfen nicht mit dem Zweck entfernt werden, die Herkunft des Materials zu verschleiern oder eine eigene Urheberschaft vorzutäuschen.
§ 11 Gesetzlich erlaubte Nutzungen
(1) Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte und urheberrechtliche Schranken bleiben von diesen Lizenzbedingungen unberührt.
(2) Diese Lizenzbedingungen sollen gesetzlich zwingend erlaubte Nutzungen nicht beschränken.
(3) Soweit diese Lizenzbedingungen eine weitergehende Nutzung ausdrücklich erlauben, darf die lizenzierte Person das Material im Umfang dieser vertraglich eingeräumten Lizenz verwenden.
§ 12 Verstösse gegen die Lizenzbedingungen
(1) Eine Nutzung ausserhalb des eingeräumten Lizenzumfangs kann eine Verletzung dieser Lizenzbedingungen und gegebenenfalls eine Verletzung von Urheber- oder anderen Schutzrechten darstellen.
(2) Bei einer erheblichen Verletzung der Lizenzbedingungen behält sich Frau Rudolf vor, die weitere unzulässige Nutzung zu untersagen und die nach dem anwendbaren Recht bestehenden Ansprüche geltend zu machen.
(3) Dies kann insbesondere die Aufforderung umfassen, eine unzulässige Weitergabe oder Veröffentlichung zu beenden und unrechtmässig verbreitete Kopien zu entfernen, soweit dies möglich und rechtlich zulässig ist.
(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 13 Verhältnis zu den AGB
(1) Ergänzend zu diesen Lizenzbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Frau Rudolf.
(2) Bei Fragen, die speziell den Umfang der Nutzung digitaler Unterrichtsmaterialien betreffen, gehen diese Lizenzbedingungen den allgemeinen Regelungen der AGB vor, soweit kein Widerspruch zu zwingendem Recht besteht.
(3) Es gilt grundsätzlich diejenige Fassung der Lizenzbedingungen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs des jeweiligen digitalen Produktes wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.
Änderungen der Lizenzbedingungen für zukünftige Käufe bleiben vorbehalten.
Stand: August 2026
